Folter und Schmerz
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Lichtfolter

Auch im neuen China werden Verdächtige, Verbrecher und Staatsfeinde nach wie vor getötet und gefoltert, so z.B. durch starke Lichtblitze, die in kurzer Entfernung vor die Augen der Delinquenten abgeschossen werden. Ich separierte die Staatsfeinde übrigens absichtlich, da chinesische Staatsfeinde (also Staatsfeinde generell) oft nichts anderes „verbrochen“ haben, als eine eigene Meinung zu vertreten, die sich eben nicht in allen Bereichen mit der Meinung des Staates deckt.

Das menschliche Auge ist ein hochempfindliches Organ und es reagiert entsprechend heftig, wenn man es überreizt. Und eine Überreizung der Netz- und Bindehaut kann sehr schnell eintreten. Bereits bei zu hellem Tageslicht reagiert das menschliche Auge, indem es sich direkt zusammenzieht und erst langsam wieder öffnen lässt, um sich allmählich an das hellere Licht zu gewöhnen. Ein Blick in die grelle Sonne verweigert es hingegen ganz.  Und eben auf diese Empfindlichkeit zielen die Folterer ab, indem sie die Augen eines Delinquenten zunächst so präparieren, dass diese ihre Augen nicht mehr schließen können. Anschießend starten sie ihr grelles Bombardement.

Bei Folterung mittels Lichtblitzen kommt es an der Hornhaut und Bindehaut zu schwersten Schmerzen, die sich nasch einem anfänglichen stechenden Schmerz erst nach Stunden voll entfalten. Und dieser Schmerzcocktail kann dann so heftig ausfallen, dass ein auf diese Weise malträtierter Mensch sich widerholt erbrechen muss, schwerste Kopfschmerzen, Schwindel- und Ohnmachtsanfälle bekommt sowie bleibende Schäden an seiner Netzhaut davonträgt.

grelles Folterlicht

 

Bei der abgeschwächten und weit verbreiteten Form der Lichtfolter, die nach wie vor in fast allen Ländern dieser Welt angewendet wird, werden Verdächtige bei Verhören zum Beispiel über vielen Stunden grellem Licht ausgesetzt, was ihr Nervenkostüm angreifen soll. Und unter dem fadenscheinig vorgeschobenen Grund, einen Verdächtigten auch in seiner Zelle zu seinem persönlichen Schutz zu überwachen (etwas um ihn dort vor einem Suizid zu bewahren), wird dieser auch in den Verhörpausen und mitunter sogar nachts grellem Licht ausgesetzt, obwohl eine Infrarotkamera dieselbe Überwachung auch bei ausgeschaltetem Licht garantieren würde. Es geht also weniger um das Wohlergehen des Delinquenten, als vielmehr um eine „sanfte“ Foltermethode und darum, ihm um den Schlaf zu bringen. Das Einsetzen vom grellen Licht wird auch zur „weißen Folter“ gezählt.

 
   
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